Ein polizeiliches Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das Informationen über mögliche strafrechtliche Verurteilungen einer Person enthält. Es ist eine wichtige Voraussetzung für einige berufliche und private Zwecke, wie zum Beispiel die Beantragung eines Visums, die Bewerbung um einen neuen Job oder die Aufnahme einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst. In diesem Artikel werden wir näher auf das polizeiliche Führungszeugnis eingehen und erläutern, wie man es beantragen kann.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein polizeiliches Führungszeugnis?
Das polizeiliche Führungszeugnis ist wie schon erwähnt eine offizielle Bestätigung darüber, ob eine Person Vorstrafen hat oder nicht. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- das normale Führungszeugnis
- das erweiterte Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzlich auch Informationen über Verurteilungen, die im Fuehrungsregister gespeichert sind. Das normale Führungszeugnis enthält nur Informationen über Verurteilungen, die im Bundeszentralregister erfasst sind. In den meisten Fällen müssen Sie nur ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen.
Es gibt für einige Sonderfälle auch noch andere Zeugnisse, diese werden in der Regel allerdings nicht für die oben genannten Dinge gebraucht.
Wofür wird das polizeiliche Führungszeugnis benötigt?
Das polizeiliche Führungszeugnis kann zum Beispiel gebraucht werden für:
- Berufliche Zwecke: Arbeitgeber können ein Zeugnis von potenziellen Mitarbeitern verlangen, insbesondere in Berufen, die den Umgang mit Kindern oder sensiblen Informationen beinhalten.
- Private Zwecke: Einige private Organisationen wie beispielsweise Sportvereine oder Vermieter können das Zertifikat von Personen verlangen, die in ihren Einrichtungen arbeiten oder wohnen möchten.
- Visum: Wenn man ein Visum für bestimmte Länder beantragen möchte, ist das polizeiliche Dokument oft eine Voraussetzung.
- Einbürgerung: Wenn man sich einbürgern lassen möchte, kann der Auszug aus dem Strafregister erforderlich sein.
Wie beantragt man ein polizeiliches Führungszeugnis?
Das polizeiliche Führungszeugnis kann zum Beispiel online beantragt werden. Hierfür benötigt man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Der Antragsteller muss sich vorher über das Portal authentifizieren. Dies kann entweder per elektronischer Signatur oder durch ein Post-Ident-Verfahren erfolgen.
Sobald man sich erfolgreich authentifiziert hat, kann man den Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis stellen. Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, wo die Überprüfung und Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt.
Wie lange dauert es, ein polizeiliches Führungszeugnis zu bekommen?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa eine Woche. Es kann jedoch länger dauern, wenn der Antragsteller Verurteilungen im Ausland hat oder wenn weitere Überprüfungen erforderlich sind.
Kosten für ein polizeiliches Führungszeugnis
Für die Beantragung des Führungszeugnisses fallen Gebühren an. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 13 Euro für ein normales und auf 30 Euro für ein erweitertes Führungszeugnis. Diese Gebühren müssen im Voraus bezahlt werden, bevor der Antrag bearbeitet werden kann.
Wichtige Hinweise zum polizeilichen Führungszeugnis
Es ist wichtig zu beachten, dass das polizeiliche Führungszeugnis nur Informationen über strafrechtliche Verurteilungen enthält. Es gibt jedoch auch andere Umstände, die in einem Arbeits- oder Mietverhältnis relevant sein können, wie zum Beispiel Insolvenzen oder negative Schufa-Einträge. Hierfür gibt es jedoch separate Auskunftsverfahren und Dokumente.
Ein weiterer wichtiger Hinweis ist, dass das Zeugnis nicht automatisch aktualisiert wird. Es ist ein Dokument in Papierform. Wenn eine Person nach der Ausstellung des Führungszeugnisses verurteilt wird, wird diese Verurteilung nicht automatisch in das Führungszeugnis aufgenommen. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, bei Bedarf ein aktualisiertes Führungszeugnis zu beantragen. Sollte die Beantragung also schon länger her sein und es wird wieder ein Zeugnis gebraucht, so muss erneut eines beantragt werden.
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